Es gilt die Unschuldsvermutung

An sich ist es ja unüblich, dass man in einem Gespräch oder in einem Artikel über Dritte hinzufügen muss: „Es gilt die Unschuldsvermutung.“

„Schon das Neueste gehört über Heinz Duschanek? Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung!“

Aber mittlerweile ist die Liste der Personen, derene Namen man ohne das Wort Unschuldsvermutung gar nicht mehr aussprechen kann/darf, ziemlich groß.

Also bitte, für die folgenden Personen gilt ausdrücklich die Unschuldsvermutung, und nichts als die Unschuldsvermutung, Amen:

  • Karl-Heinz Grasser
  • Peter Westenthaler
  • Uwe Scheuch
  • Gerhard Dörfler
  • Walter Meischberger
  • Helmut Elsner
  • Alfons Mensdorff-Pouilly
  • Gernot Rumpold
  • Hermann Gerharter
  • Jörg Haider (†)
  • Mathias Reichhold
  • Hubert Gorbach

Fortsetzung folgt.

Kommentare

2 Antworten zu „Es gilt die Unschuldsvermutung“

  1. Danke, @jawe, für den Hinweis :-)

    Also Hashtag auf Twitter lautet #egduv (kürzer als #unschuldsvermutung).

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